Der Inkasso Prozess
Nach dem Versenden der ersten Inkassomahnung treten wir mit dem Schuldner telefonisch in Kontakt.
Das ermöglicht uns eine erste Abschätzung der Situation, eine grobe Feststellung, ob eher eine Zahlungsunfähigkeit oder eine Zahlungsunwilligkeit das Problem ist und die „Zwischentöne“ in der persönlichen Kommunikation kann kein Callcenter und kein e-mail oder Briefverkehr feststellen, sondern sind nur im persönlichen Gespräch „zu hören“.
Sollte es nach einer zweiten Mahnung auch zu keinem Zahlungseingang kommen, versenden wir die dritte Mahnung mit der Androhung des gerichtlichen Streitwegs durch unsere Partneranwälte.
Wie in der Branche üblich, wird ein bonitätsführender Marktteilnehmer (KSV, Creditreform, AKV, Deltavista) über den Inkassovorgang informiert.
Nur wenn wir die Einbringlichkeit ganz niedrig einschätzen, wird der gerichtliche Weg nicht bestritten. Dieser Weg wird durch unsere Partneranwälte erledigt.